Welche Voraussetzungen müssen für eine stationäre Hospizbetreuung erfüllt sein?
Eine stationäre Hospizbetreuung wird dann notwendig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt eine fortschreitende Erkrankung vor, die bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
- Eine Heilung ist ausgeschlossen, und es wird eine palliativ-medizinische Behandlung benötigt oder gewünscht.
- Die Lebenserwartung ist auf nur noch wenige Wochen oder Monate begrenzt.
- Eine stationäre Krankenhausbehandlung gemäß §39 SGB V ist nicht erforderlich.
- Die häusliche oder ambulante Versorgung reicht nicht aus oder übersteigt die Möglichkeiten des Umfelds.
Die Notwendigkeit für die stationäre Aufnahme muss zunächst vom behandelnden Arzt bestätigt werden. Hier können Sie das Formular für die stationäre Hospizbetreuung herunterladen.
Wer trägt die Kosten für die stationäre Hospizversorgung?
Nach Genehmigung der Hospizversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse werden die Kosten des Aufenthalts durch die Kranken- und Pflegekassen übernommen.
Bei Interesse an einem Aufenthalt beraten wir Sie gerne persönlich und umfassend.